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In vielen Branchen und Unternehmen werden Wachstum und Wettbewerbssituation vor allem durch die Verfügbarkeit von Fach- und Führungskräften bestimmt.
 
Eine betriebliche Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung ist eine starkes Argument bei der Gewinnung von neuen Mitarbeitern wie bei der langfristigen Bindung von engagierten und motivierten Fachkräften.

Auf einen Blick

Eine Pensionskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt wird. Sie gewährt Leistungen der betrieblichen Altersversorgung an Arbeitnehmer und deren Hinterbliebene. Der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen der Pensionskasse, der sich gegen die Versorgungseinrichtung richtet.

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Beispiel

Welche Vorteile bietet Ihnen die arbeitgeberfinanzierte Pensionskasse?

  • Beiträge sind (bis max. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze West in der Gesetzlichen Rentenversicherung) für den Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei
  • Beiträge können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden
  • Keine Insolvenzsicherungspflicht
  • Kein Bilanzausweis
  • Nachgelagerte Besteuerung
  • Unverfallbarkeit nach 5 Jahren (Höhere Bindung Ihres Arbeitnehmers)
  • Überschussverwendung zur Rentenerhöhung (Keine Anpassungsprüfungspflicht)
  • Geringer Verwaltungsaufwand
  • Versorgung junger Mitarbeiter möglich

Wir empfehlen Ihnen eine fondsgebundene Rentenversicherung, zum Beispiel die NÜRNBERGER Pensionskasse Doppel-Invest.

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