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Bewährten Mitarbeitern auch ohne eigenen Aufwand des Unternehmens Zugang zu einer attraktiven betrieblichen Versorgung zu verschaffen, das kann jeder Unternehmer: Mit der Unterstützungskasse durch Entgeltumwandlung.

Auf einen Blick

Getragen wird die gemeinnützige und deshalb steuerbegünstigte Unterstützungskasse von mehreren Arbeitgebern, den Trägerunternehmen. Diese leisten Zuwendungen an die Unterstützungskasse, die dafür den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall gewährt. Im Gegenzug verzichten die Mitarbeiter auf einen Teil ihres Barlohns und wandeln ihn in sogenannten Versorgungslohn um. Der Gesetzgeber fördert diese Umwandlung durch Verzicht auf Besteuerung und Befreiung von Sozialabgaben - für den Zuwendungsbetrag gilt damit: brutto ist gleich netto.
 
Die Zuwendungen an die Unterstützungskasse bleiben stets ohne Abzug. Der Betrieb und die Serviceleistungen der Versorgungseinrichtung werden ausschließlich aus den Mitgliedsbeiträgen finanziert.
 
Über die Höhe der Zuwendungen bzw. Leistungen kann das Trägerunternehmen in einem weiten Rahmen frei entscheiden.

Für wen ist die Unterstützungskasse durch Entgeltumwandlung geeignet?

Ein Versorgungslohn-Modell über eine rückgedeckte Unterstützungskasse bietet sich also für all diejenigen an, deren Unternehmen grundsätzlich die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung befürwortet, jedoch keine bilanziellen Auswirkungen wünscht.

Weitere Informationen
Beispiel

Welche Vorteile bietet Ihnen die Unterstützungskasse durch Entgeltumwandlung?

  • Bilanzneutral
  • Keine Rückstellungsbildung
  • Zuwendung kann als Betriebsausgabe geltend gemacht werden
  • Keine Begrenzung in der Höhe der Entgeltumwandlung; sehr hoch angesetztes Leistungslimit (Körperschaft- Durchführungsverordnung)
  • Ab einer Person können günstige Gruppentarife in Anspruch genommen werden
  • Kein Verwaltungsaufwand

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