Mit dem Schüler Schutz Brief sichern Sie bereits ab dem Schulalter die finanzielle Zukunft Ihres Schützlings: Ist Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen - unabhängig von den Ursachen - für voraussichtlich mindestens sechs Monate außerstande, weiter als Schüler oder Student an einem regulären Schulunterricht oder Studium teilzunehmen, springt die NÜRNBERGER ein und zahlt die festgelegte Rente. Mit dieser Rente können Sie dann zum Beispiel einen Privatlehrer bezahlen oder den eigenen Einkommensverlust ausgleichen, wenn Sie unbezahlten Urlaub nehmen, um sich um Ihr Kind zu kümmern.
Zum Ende der Schulzeit wandelt sich die Schulunfähigkeits-Versicherung automatisch in eine Absicherung der Erwerbsunfähigkeit um. Startet Ihr Nachwuchs jetzt in das Studium, die Berufsausbildung oder ins Berufsleben, kann der Schutz ohne Gesundheitsfragen zu einer Berufsunfähigkeits-Versicherung ausgebaut werden.
- Finanzieller Schutz schon ab einem Alter von 5 Jahren. Ab dem 18. Lebensjahr kann das versicherte Kind kann den Vertrag übernehmen.
- Garantierte Rente bei Schulunfähigkeit, später bei Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit.
- Monatsrenten bis zu 1.000 EUR sind versicherbar
- Sehr geringe Beiträge durch niedriges Eintrittsalter und Einordnung in eine günstige Berufsgruppe
- Bei Schulunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit können Sie mit folgenden Leistungen rechnen: garantierte Rente plus Fondsguthaben als Sofortauszahlung, als zusätzliche Rente oder als Auszahlung bei Vertragsablauf inklusive möglicher Wertsteigerungen.
- Eine Beleihung des Vertrages kann bei Bedarf beantragt werden.
- Im Todesfall wird das Fondsguthaben ausgezahlt. Bei Ablauf erhalten Sie das Fondsguthaben als Auszahlung, in Anteilscheinen oder als lebenslange Altersrente
- Die Schulunfähigkeit kann auch mit einer SBU mit Beitragsabzug oder Bonusrente abgesichert werden
Hier finden Sie Details zur Umstellung einer SBU/IBU für Schüler auf eine SBU/IBU: