Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU)

Die NÜRNBERGER Berufsunfähigkeits-Versicherung sichert Ihre berufliche Existenz. So sorgt man heute gegen die finanziellen Folgen vor und investiert gleichzeitig in die Zukunft.

Video zum Thema Berufsunfähigkeit
Wie hoch ist das Risiko, berufsunfähig zu werden? Was wäre, wenn es Sie trifft? Antworten auf Ihre Fragen zum Thema Berufsunfähigkeit bekommen Sie hier – kurz und bündig. (Stand: 05.2012)

Auf einen Blick

Die finanzielle Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit erfolgt über einen selbstständigen Tarif - im Gegensatz zu einer Zusatzversicherung, die z. B. eine Rentenversicherung als Trägertarif braucht.

Das ist sicher

  • Garantierte Rente bei Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit
  • Eintrittsalter "Berufsunfähigkeit" ab 14, Schulunfähigkeit ab 5 Jahre
  • Gleichbleibender Beitrag auch bei Berufswechsel oder neuer Freizeitgestaltung mit höherer Gefährdungsstufe
  • Mit NÜRNBERGER Plus wird Ihr Vertrag an den sich ändernden Geldwert angepasst

 
Die Comfort-Variante bietet noch mehr Schutz:
  • Sie werden nicht auf einen anderen Beruf verwiesen, wenn Sie diesen nicht konkret ausüben (Verzicht auf abstrakte Verweisbarkeit)
  • Bei bestimmten Ereignissen können Sie Ihre BU-Rente ohne Gesundheitsfragen erhöhen (z. B. bei Heirat, Geburt oder Adoption eines Kindes, berufliche Höherqualifikation)
  • Nach erfolgreicher Umschulung zahlt die NÜRNBERGER 6 Monatsrenten, insgesamt bis zu 12.000 EUR als Wiedereingliederungshilfe

 
Ihre Vorteile bei der Premium-Variante (SBU):
  • Leistet auch bei Arbeitsunfähigkeit (30 % der versicherten BU-Rente)
  • Zusätzliche lebenslange Rentenzahlung bei Pflegebedürftigkeit
  • Option auf eine Anschluss-Pflegerentenversicherung zum Vertragsablauf – ohne erneute Gesundheits-prüfung
  • BU-Leistung bei Vorlage eines unbefristeten GRV-Rentenbescheids über volle Erwerbsminderung allein aus medizinischen Gründen (in den letzten 15 Jahren der Versicherungsdauer)
  • Ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie

Zusätzliche Krankentagegeld-Versicherung

Das Krankengeld, das Sie von der Gesetzlichen Krankenversicherung ab der 7. Krankheitswoche bekommen, reicht langfristig nicht aus, um Ihren Lebensstandard zu sichern. Denn Ihre laufenden Kosten müssen Sie schließlich auch zu 100 % weiter zahlen. Die Beiträge für gesetzliche Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung gehen davon auch noch weg.
 
Mit einer Kranken-Tagegeld-Versicherung schließen Sie diese Lücke: Ab der 7. Krankheitswoche erhalten Sie das vereinbarte Krankentagsgeld für jeden Tag, an dem Sie arbeitsunfähig sind.
 
Die Leistungsabteilungen der NÜRNBERGER Lebens- und Krankenversicherungen sind aufeinander abgestimmt. Ihr Vorteil, wenn Sie beide Verträge bei uns haben, denn so können Versorgungslücken vermieden werden. Diese treten z. B. dann auf, wenn der Bezug des Krankentagegeldes ausläuft und eine Rente wegen Berufsunfähigkeit noch nicht gezahlt wird.
 
Sobald Sie wegen Berufsunfähigkeit kein Krankentagegeld mehr von der NÜRNBERGER erhalten, springt Ihre SBU-Versicherung entsprechend den vereinbarten Bedingungen ein.
 

Unser Tipp: Die neue Premium-BU

Die NÜRNBERGER Premium-BU können Sie als selbstständige Berufsunfähigkeits-Versicherung abschließen. Entstehende Überschüsse werden mit Ihren Beiträgen verrechnet.
 
Mit der NÜRNBERGER Premium-BU sichern Sie sich nicht nur für den Fall der Berufsunfähigkeit ab, sondern Sie haben auch Schutz bei Arbeitsunfähigkeit (AU) sowie Pflegebedürftigkeit. Denn eine AU kann der Beginn einer BU sein oder möglicherweise sogar einer lebenslangen Pflegebedürftigkeit.
 
Die Vorteile des Premium-Schutz:
 
  • Leistet auch bei AU (30 % der versicherten BU-Rente)
  • Zusätzliche lebenslange Rentenzahlung bei Pflegebedürftigkeit
  • Option auf eine Anschluss-Pflegerentenversicherung zum Vertragsablauf – ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • BU-Leistung bei Vorlage eines unbefristeten GRV-Rentenbescheids über volle Erwerbsminderung allein aus medizinischen Gründen (in den letzten 15 Jahren der Versicherungsdauer).
  • Ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie

 
Berufsunfähigkeits-Versicherungen der NÜRNBERGER werden laufend mit Bestnoten bewertet.

Tarife

Die finanzielle Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit erfolgt über einen selbstständigen Tarif - im Gegensatz zu einer Zusatzversicherung, die z. B. eine Rentenversicherung als Trägertarif braucht.

Selbstständige BU-Versicherung

Die Überschüsse aus Ihrer SBU-Versicherung werden mit dem Beitrag verrechnet. Das verringert Ihren monatlichen Aufwand. Alternativ können Sie die Überschüsse verwenden (nicht bei der Premium-Variante), um im Leistungsfall eine höhere SBU-Rente zu bekommen.
 
Jetzt auch als Premium-Variante
 
  • Leistet auch bei AU (30 % der versicherten BU-Rente)
  • Zusätzliche lebenslange Rentenzahlung bei Pflegebedürftigkeit
  • Option auf eine Anschluss-Pflegerentenversicherung zum Vertragsablauf – ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • BU-Leistung bei Vorlage eines unbefristeten GRV-Rentenbescheids über volle Erwerbsminderung allein aus medizinischen Gründen (in den letzten 15 Jahren der Versicherungsdauer).
  • Ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie

 
Die SBU kann mit anderen Bausteinen kombiniert werden: z. B. mit einer Krankentagegeld-Versicherung oder der NÜRNBERGER SchnellHilfe, die bei schweren Krankheiten leistet.
 

BU-Versicherung für Einsteiger

Junge Menschen, die noch nicht viel verdienen, verzichten häufig auf eine Berufsunfähigkeits-Versicherung. Doch gerade für sie ist eine Absicherung extrem wichtig, weil sie vom Staat in der Regel während der ersten 5 Arbeits-Jahre noch keine Leistung erhalten. Auch um diese Lücke abzusichern, ist die Einsteiger-BU in diesem Zeitraum mit einer höheren Leistung verbunden.

Die NÜRNBERGER Einsteiger-BU erhalten Sie auch als Auszubildender, Student und Berufsanfänger. Bereits mit kleinen Beitragssprüngen sichern Sie sich einen konstanten BU-Schutz.

  • Attraktiver Anfangsbeitrag mit der Option, die BU-Rente später zu erhöhen – ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Vom 6. bis zum 10. Versicherungsjahr fällt die versicherte Rente. Das können Sie vermeiden, indem Sie in diesem Zeitraum Ihren Beitrag jährlich anheben.
  • Absicherung mit der Comfort-Variante
  • Nachversicherungsgarantie bei bestimmten Ereignissen (z. B. erfolgreicher Abschluss der Berufsausbildung)
  • Dynamische Erhöhungen ab dem 11. Versicherungsjahr möglich
  • Gleichbleibender Versicherungsschutz und Beitrag auch bei Wechsel in einen Beruf mit höherem Gefahrenpotential
  • Beitragsstundung bei Zahlungsschwierigkeiten


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Investment BU-Versicherung

Die aus Ihrer IBU entstehenden Überschüsse werden in Investmentfonds angelegt. Nehmen Sie die Versicherung nicht in Anspruch - beziehen also keine Berufsunfähigkeitsrente -, erhalten Sie am Ende der Laufzeit eine Schlusszahlung. Bei hohen Wertsteigerungen der Fondsanlage und langer Versicherungsdauer kann dies sogar mehr sein, als Sie an Beiträgen einbezahlt haben. Und Sie hatten über die gesamte Laufzeit Versicherungsschutz!
 
  • Das Investmentguthaben kann zur Erhöhung der BU-Rente oder bei finanziellen Engpässen auch zur Beitragszahlung verwendet werden
  • Bei Ablauf der Versicherung erhalten Sie das Fondsguthaben aus den Überschüssen als Sofortauszahlung, in Anteilscheinen oder als lebenslange Rente. Im Todesfall erhalten Ihre Angehörigen das Fondsguthaben.
  • Die IBU gibt es als Standard- und Comfort-Variante

Schulunfähigkeitsversicherung

Mit dem Schüler Schutz Brief sichern Sie bereits ab dem Schulalter die finanzielle Zukunft Ihres Schützlings: Ist Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen - unabhängig von den Ursachen - für voraussichtlich mindestens sechs Monate außerstande, weiter als Schüler oder Student an einem regulären Schulunterricht oder Studium teilzunehmen, springt die NÜRNBERGER ein und zahlt die festgelegte Rente. Mit dieser Rente können Sie dann zum Beispiel einen Privatlehrer bezahlen oder den eigenen Einkommensverlust ausgleichen, wenn Sie unbezahlten Urlaub nehmen, um sich um Ihr Kind zu kümmern.
 
Zum Ende der Schulzeit wandelt sich die Schulunfähigkeits-Versicherung automatisch in eine Absicherung der Erwerbsunfähigkeit um. Startet Ihr Nachwuchs jetzt in das Studium, die Berufsausbildung oder ins Berufsleben, kann der Schutz ohne Gesundheitsfragen zu einer Berufsunfähigkeits-Versicherung ausgebaut werden.
 
  • Finanzieller Schutz schon ab einem Alter von 5 Jahren. Ab dem 18. Lebensjahr kann das versicherte Kind kann den Vertrag übernehmen.
  • Garantierte Rente bei Schulunfähigkeit, später bei Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit.
  • Monatsrenten bis zu 1.000 EUR sind versicherbar
  • Sehr geringe Beiträge durch niedriges Eintrittsalter und Einordnung in eine günstige Berufsgruppe
  • Bei Schulunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit können Sie mit folgenden Leistungen rechnen: garantierte Rente plus Fondsguthaben als Sofortauszahlung, als zusätzliche Rente oder als Auszahlung bei Vertragsablauf inklusive möglicher Wertsteigerungen.
  • Eine Beleihung des Vertrages kann bei Bedarf beantragt werden.
  • Im Todesfall wird das Fondsguthaben ausgezahlt. Bei Ablauf erhalten Sie das Fondsguthaben als Auszahlung, in Anteilscheinen oder als lebenslange Altersrente
  • Die Schulunfähigkeit kann auch mit einer SBU mit Beitragsabzug oder Bonusrente abgesichert werden

 
Hier finden Sie Details zur Umstellung einer SBU/IBU für Schüler auf eine SBU/IBU:

Erwerbsausfall-Versicherung

Der Basis-Tarif bietet Menschen mit körperlich belastenden Berufen eine preisgünstige Alternative, den Ausfall der Arbeitskraft finanziell abzusichern.
 
Die aus Ihrer BasisErwerbsausfall-Versicherung entstehenden Überschüsse werden wie bei der IBU in Investmentfonds angelegt. Nehmen Sie die Versicherung nicht in Anspruch - beziehen also keine Rente -, erhalten Sie am Ende der Laufzeit eine Schlusszahlung. Bei hohen Wertsteigerungen der Fondsanlage und langer Versicherungsdauer kann dies sogar mehr sein, als Sie an Beiträgen einbezahlt haben. Und Sie hatten über die gesamte Laufzeit Versicherungsschutz!
 
  • Voller Erwerbsausfall liegt nach der Definition der NÜRNBERGER vor, wenn Sie voraussichtlich 12 Monate außerstande sind, irgendeiner Erwerbstätigkeit von täglich mindestens drei Stunden nachzugehen - teilweiser Erwerbsausfall bei täglich mindestens drei und weniger als sechs Stunden.
  • Bei vollständigem sowie teilweisem Erwerbsausfall erhalten Sie eine garantierte monatliche Rente.
  • Bei Ablauf der Versicherung erhalten Sie das Fondsguthaben aus den Überschüssen als Sofortauszahlung, in Anteilscheinen oder als lebenslange Rente.
  • Im Todesfall erhalten Ihre Angehörigen das Fondsguthaben.
  • Diese Versicherung gibt es auch als Zusatztarif

Beratung

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Ausgezeichnete Produkte und bedarfsgerechte Beratung zeichnen die NÜRNBERGER aus. Gerne beraten wir Sie auch persönlich.

Sie erreichen uns unter: 0911 531-0