Beihilfeversicherung
Beihilfeversicherung

Beamte und Beamtenanwärter bekommen für sich und ihre Angehörigen vom jeweiligen Dienstherrn eine Beihilfe zu den Krankheitskosten. Die Höhe richtet sich nach Bundesland und Familienstand. Die Beihilfe ist nur eine Ergänzung der Eigenvorsorge. Für verbleibende Restkosten müssen Sie selbst aufkommen oder Sie schließen eine private Ergänzungsversicherung ab.

Auf einen Blick

Als Beamter oder Beamtin leisten Sie Ihren Beitrag für unsere Gesellschaft. Das kann mitunter ganz schön aufreibend sein. Deshalb ist eine optimale Versorgung im Krankheitsfall besonders wichtig für Sie. Sie erhalten von Ihrer Dienststelle jetzt oder später finanzielle Beihilfe im Krankheitsfall. Doch nur als Privatpatient können Sie diesen Anspruch voll ausschöpfen.

Zielgruppe

Je nach Beihilfeanspruch finden Sie bei der NÜRNBERGER Krankenversicherung die optimale Ergänzung für Beihilfeberechtigte und Beihilfeberechtigte in Ausbildung
• beim Bund, Land, Kommune
• bei der Bundeswehr
• bei der Polizei und Bundespolizei
• und deren berücksichtigungsfähige Angehörige
 

Ratings

Ratings machen Ihnen den Vergleich sowie die Wahl von Versicherungsprodukten und -unternehmen einfacher. Bewertet wird zum Beispiel die Finanzkraft, die Produkt- oder Servicequalität. Die NÜRNBERGER Krankenversicherung (NKV) kann hier mit Bestnoten aufwarten.

Zum 14. Mal in Folge bekam die NKV von der Ratingagentur Assekurata, die auf das Einstufen von Versicherungsunternehmen spezialisiert ist, ein A+ (sehr gut).

Assekurata
Stand: 12.2015

Die NKV wurde für ihren PKV-Beihilfetarif von Focus Money (Ausgabe 41/2015) als bester Anbieter ausgezeichnet und erhielt im Test die Note 1,35.

Focus Money
Stand: 10.2015
Die private Krankenversicherung NÜRNBERGER Beihilfe kompakt schließt Lücken, die trotz Ihrer Beihilfe bleiben. Damit stocken Sie die Erstattung bei ambulanten, stationären und zahnärztlichen Krankheitskosten auf - und müssen weniger oder gar nicht zuzahlen. Abrunden können Sie diesen Schutz mit einem Ergänzungstarif.

Tarife

Kompakttarif

Der Tarif BK bietet Ihnen umfangreiche ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen.
 
Ihr Kompaktschutz
• Ambulante Heilbehandlung bei Ärzten und Heilpraktikern bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung
• Alternativmedizinische Verfahren
• Schutzimpfungen und gezielte, medizinisch notwendige Vorsorge
• Medizinisch erforderliche Transporte zur ambulanten Notfallbehandlung
• Kuren und Sanatoriumsaufenthalte
• Anteilig für Sehhilfen und Lasik (Lasern der Augen)
• Ambulante und stationäre Psychotherapie
• Medizinisch notwendige und verordnete Arznei-, Heil- sowie Hilfsmittel
• Krankenfahrstühle
• Stationäre Hospiz- und spezialisierte Palliativversorgung

 
Beim Zahnarzt
• 100% für Zahnbehandlung • 80% für Zahnersatz und Kieferorthopädie
 
Im Krankenhaus
• Allgemeine Leistungen im Krankenhaus

 
Unser Tip
Mit dem Zusatzschutz BS2 / BAS2 - Privatpatient im Krankenhaus

Privatpatient im Krankenhaus

Mit Zusatzschutz im Krankenhaus
Verbessern Sie Ihren Versicherungsschutz im Krankenhaus mit Tarif BS2 (für Beamtenanwärter BAS2). Nicht nur dann, wenn Sie - wie in einigen Bundesländern üblich - keine Beihilfe für Wahlleistungen bekommen.
• Chefarztbehandlung
• Unterbringung im 2-Bett-Zimmer
• Ersatz-Krankenhaustagegeld von 20 und 40 EUR

 
Wenn Ihre Beihilfe keine Wahlleistungen fürs Krankenhaus beinhaltet, bietet Ihnen der stationäre Zusatztarif S2 eine 100%-Lösung.

Ergänzungstarif

Weniger Eigenanteil - noch bessere Leistungen
Der Ergänzungstarif erstattet verbleibende Aufwendungen nach Inanspruchnahme der Beihilfe und der Krankheitskostenversicherung.

 
Allgemein
• Selbstbeteiligung aus der Beihilfe wird nicht erstattet
• Erstattungsprozentsatz und Beihilfebemessungssatz müssen zusammen 100% ergeben
• Nur zusammen mit den Tarifen BK und BS2 oder S2 bzw. BAK und BAS2 versicherbar.

 
Leistungen im Detail
Zahnersatz
• Erstattet werden die verbleibenden Aufwendungen für besonders berechnete zahntechnische Material- und Laborkosten bis zu 80% des Rechnungsbetrages
• Es gelten die selben Summenbegrenzungen wie bei Tarif BK bzw. BAK
• ab dem 6. Versicherungsjahr und bei Unfällen entfallen die Summenbegrenzungen

 
Stationär
• 1-Bett-Zimmer im Krankenhaus
• Alternativ: Ersatzkrankenhaustagegeld von 20 EUR
• Leistungen über die Höchstsätze der GOÄ

 
Stationärer Kur- und Sanatoriumsaufenthalt
• sofern medizinisch notwendig und ärztlich verordnet
• Tagegeld in Höhe von 20 EUR für die Dauer der Kur, höchstens aber für 28 Tage
• erneuter Leistungsanspruch nach Ablauf von 36 Monaten

 
Auslandsreise
• medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlung
• schmerzstillende Zahnbehandlung
• notwendige Füllungen in einfacher Ausführung
• Reparaturen von Zahnersatz
• medizinisch notwendiger Rücktransport
• Überführung bei Tod oder Bestattung im Ausland bis zu 10.000 EUR

 
Sehhilfen
• erstattet werden 100% der verbleibenden Aufwendungen für Sehhilfen
• innerhalb von 2 Jahren bis zu 100 EUR

Beratung

Wir beraten Sie individuell

Ausgezeichnete Produkte und bedarfsgerechte Beratung zeichnen die NÜRNBERGER aus. Gerne beraten wir Sie auch persönlich.

Sie erreichen uns unter: 0911 531-0