Das Hartz-IV-Gesetz ("Viertes Gesetz für moderne Dienstleistung am Arbeitsmarkt") ist zum 1. Januar 2005 in Kraft getreten. Die Reformen am Arbeitsmarkt nach Hartz IV regeln neben der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe unter anderem die Berücksichtigung von Vermögen im Rahmen der Hilfe für Arbeitsuchende.
Neu geregelt wurde dabei auch das Anrechnen von Lebensversicherungen auf das Vermögen. Ein Thema, das in den Medien häufig diskutiert wird. Hier herrscht noch ein enormer Aufklärungsbedarf.
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