Neu geregelt wurde das Anrechnen von Lebensversicherungen auf das Vermögen. Ein Thema, das in den Medien derzeit häufig diskutiert wird. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zu Lebens- und Rentenversicherungen im Zusammenhang mit dem neuen Hartz-IV-Gesetz:
Wann werden Vermögensgegenstände auf Arbeitslosengeld II (ALG II) angerechnet?
Von dem zu berücksichtigenden Vermögen wird zunächst ein Grundfreibetrag abgezogen. Darüber hinaus können geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen, abgesetzt werden.
Gibt es Vermögenswerte, die nicht verwertet werden dürfen?
Ja, der Gesetzgeber hat bestimmte Vermögenswerte von einer Verwertung ausgeschlossen. Diese bleiben somit unangetastet und haben keinen Einfluss auf die Höhe des ALG II. Dazu zählen:
Welche Voraussetzungen sind zu beachten, damit eine Lebensversicherung nicht angerechnet wird?
Wie kann man seine Lebensversicherung vor einer Anrechnung auf das ALG II schützen?
Vermögenswerte, die der Altersvorsorge dienen, können vor einer Verwertung folgendermaßen geschützt werden: Sie treffen mit der NÜRNBERGER eine vertragliche Vereinbarung (Verwertungsausschluss). Diese schließt eine Verwertung des Vertrages vor Eintritt in den Ruhestand aus. Ein Verwertungsausschluss gilt unwiderruflich. Im Rahmen der Vereinbarung ist es nicht möglich, den Vertrag danach abzutreten, zu verpfänden, zu beleihen oder vorzeitig zu kündigen.
Dieser Verwertungsausschluss kann frühestens ab dem 1. Januar 2005 vereinbart werden.
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung auf ALG II noch keinen Verwertungsausschluss beantragt haben, können Sie diesen auch später einreichen. Von daher gibt es keinen Grund zur Panik. Ob eine Vertragsänderung notwendig ist, entscheidet immer noch der Einzelfall. Abzuraten ist, durch einen Versicherungsnehmerwechsel auf Kinder, andere Angehörige oder Erben das Gesetz zu umgehen. In diesem Fall können die Behörden den Arbeitslosenempfänger wegen "absichtlicher Herbeiführung der Hilfsbedürftigkeit" belangen.
Empfänger von ALG II sollten auf keinen Fall ihren Lebensversicherungsvertrag ohne vorhergehende Beratung kündigen.
NÜRNBERGER berät Kunden in Hartz-IV-Fragen
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Dieter Dannheisig | Telefon 0911 531-2776 |
Verwertungsausschluss zum Ausfüllen und Ausdrucken
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