Schutz und Sicherheit im Zeichen der Burg
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Spätestens bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres, das auf das Beitragsjahr folgt, muss der Zulagenberechtigte einen Antrag auf amtlichem Vordruck mit Angabe seiner Sozialversicherungsnummer auf die Zulage stellen. Der Antrag ist bei dem Anbieter einzureichen, an den die Beiträge geleistet wurden.

Beispiel:
Für die im Jahr 2013 an die NÜRNBERGER gezahlten Beiträge muss der Antrag auf Zulage spätestens bis 31. Dezember 2015 bei der NÜRNBERGER eingereicht werden.

Bestehen mehrere Altersvorsorgeverträge bei verschiedenen Anbietern, muss der Zulagenberechtigte bei jedem Anbieter einen Zulagenantrag einreichen. Allerdings werden die Zulagen auf maximal zwei Verträge gutgeschrieben, die der Antragsteller bestimmen kann. Mittelbar Zulagenberechtigte können die Zulage nur auf einen Vertrag gutschreiben lassen.

Damit die Zulage in der korrekten Höhe festgesetzt werden kann, muss der Berechtigte dem Anbieter Änderungen seiner Daten, z. B. die Geburt eines Kindes, die zu einer Änderung der Zulage führen, unverzüglich mitteilen. Welche persönlichen Änderungen mitgeteilt werden müssen, finden Sie unter "Mitteilung persönlicher Änderungen".

Der Anbieter leitet die Daten bzw. den Zulagenantrag weiter an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Diese berechnet und überweist die Zulage zunächst ohne Prüfung der übermittelten Daten an den Anbieter, also direkt auf den geförderten Vertrag.

Später wird von der ZfA ein Datenabgleich mit anderen staatlichen Stellen, z. B.

  • Träger der Gesetzlichen Rentenversicherung
  • Familienkasse
  • Finanzämter


durchgeführt. Ergibt diese Prüfung, dass die Zulage zu Unrecht bzw. zu hoch ausgezahlt wurde, muss der Anbieter die Rückforderungsbeträge an die ZfA abführen.

Wichtige Information für Beamte:
Voraussetzung für die Förderung des Vertrages ist Ihre Einverständniserklärung gegenüber der zuständigen Stelle zur Erhebung, Übermittlung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten. Den entsprechenden Vordruck erhalten Sie von Ihrem Dienstherrn.


Wann bekommen Sie Ihre staatliche Förderung überwiesen?
Ist der Antrag korrekt ausgefüllt und unterschrieben eingereicht, bzw. haben Sie uns eine Vollmacht erteilt, beantragt die NÜRNBERGER für Sie die Zulage bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Ihre staatliche Förderung schreiben wir Ihrem Rentenvertrag sofort nach Eingang gut.

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