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Personen mit Anspruch auf Förderung

unmittelbar förderberechtigte Personen

Anspruch auf die staatlich geförderte Altersvorsorge haben alle Steuerpflichtigen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) pflichtversichert sind. Das sind im Wesentlichen:

  • alle gesetzlich Pflichtversicherten, auch Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes
  • Selbstständige, wenn diese in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind
  • Personen während der Kindererziehungszeit (Dauer: 3 Jahre)
  • Auszubildende
  • Beamte
  • Berufs- und Zeitsoldaten
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Pflegepersonen (Personen, die einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig pflegen)
  • geringfügig Beschäftigte, welche auf Sozialversicherungsfreiheit verzichten
  • Bezieher von Entgeltersatzleistungen (z.B. Kranken-, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II)
  • Bezieher von Vorruhestandsgeld, Verletztengeld, Unterhaltsgeld und Übergangsgeld
  • Pflichtversicherte Landwirte


mittelbar förderberechtigte Personen

Voraussetzungen

Ehegatte/ eingetragener Lebenspartner einer förderberechtigten Person, welche bereits einen Altersvorsorgevertrag hat

  • die Ehegatten/ eingetragenen Lebenspartner nicht dauerhaft getrennt leben
  • beide Ehepartner/ eingetragenen Lebenspartner hatten im Beitragsjahr - zumindest zeitweise - Ihren Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU-Staat) oder einem Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum anwendbar ist (EWR-Staat)
  • Abschluss eines eigenen Altersvorsorgevertrages, zu welchem ein jährlicher Mindestbeitrag von 60,00 EUR gezahlt werden muss

Von der Förderung ausgenommene Personen

  • Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen, z.B. Ärzte, Rechtsanwälte
  • freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte
  • Selbstständige ohne Vorliegen von Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • geringfügig Beschäftigte, für die nur der pauschale Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wird
  • Rentner


Die staatlich geförderten Tarife müssen bestimmte, gesetzlich vorgegebene Anforderungen erfüllen. Die wichtigsten Anforderungen:

  • Laufzeit bis mindestens zum 62. Lebensjahr oder bis zum Beginn einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
  • lebenslange steigende oder gleichbleibende monatliche Rente
  • garantierte Auszahlung der eingezahlten Beiträge bzw. der monatlichen Rentenansprüche
  • die Verträge dürfen nicht beliehen oder anderweitig verwendet werden (Ausnahme eigenes Wohneigentum)
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