Personen mit Anspruch auf Förderung
unmittelbar förderberechtigte Personen
Anspruch auf die staatlich geförderte Altersvorsorge haben alle Steuerpflichtigen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) pflichtversichert sind. Das sind im Wesentlichen:
- alle gesetzlich Pflichtversicherten, auch Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes
- Selbstständige, wenn diese in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind
- Personen während der Kindererziehungszeit (Dauer: 3 Jahre)
- Auszubildende
- Beamte
- Berufs- und Zeitsoldaten
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Pflegepersonen (Personen, die einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig pflegen)
- geringfügig Beschäftigte, welche auf Sozialversicherungsfreiheit verzichten
- Bezieher von Entgeltersatzleistungen (z.B. Kranken-, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II)
- Bezieher von Vorruhestandsgeld, Verletztengeld, Unterhaltsgeld und Übergangsgeld
- Pflichtversicherte Landwirte
mittelbar förderberechtigte Personen
Voraussetzungen
Ehegatte/ eingetragener Lebenspartner einer förderberechtigten Person, welche bereits einen Altersvorsorgevertrag hat
- die Ehegatten/ eingetragenen Lebenspartner nicht dauerhaft getrennt leben
- beide Ehepartner/ eingetragenen Lebenspartner hatten im Beitragsjahr - zumindest zeitweise - Ihren Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU-Staat) oder einem Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum anwendbar ist (EWR-Staat)
- Abschluss eines eigenen Altersvorsorgevertrages, zu welchem ein jährlicher Mindestbeitrag von 60,00 EUR gezahlt werden muss
Von der Förderung ausgenommene Personen
- Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen, z.B. Ärzte, Rechtsanwälte
- freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte
- Selbstständige ohne Vorliegen von Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung
- geringfügig Beschäftigte, für die nur der pauschale Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wird
- Rentner
Die staatlich geförderten Tarife müssen bestimmte, gesetzlich vorgegebene Anforderungen erfüllen. Die wichtigsten Anforderungen:
- Laufzeit bis mindestens zum 62. Lebensjahr oder bis zum Beginn einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
- lebenslange steigende oder gleichbleibende monatliche Rente
- garantierte Auszahlung der eingezahlten Beiträge bzw. der monatlichen Rentenansprüche
- die Verträge dürfen nicht beliehen oder anderweitig verwendet werden (Ausnahme eigenes Wohneigentum)