Was beinhaltet das Abkommen?
Der Common Reporting Standard der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) bildet seit dem 01.01.2016 das Rahmenwerk für den zwischenstaatlichen Austausch von Steuerinformationen. Im Gegensatz zu FATCA bezieht sich CRS auf eine Vielzahl teilnehmender Länder. Für Deutschland als sog. „Early Adopter“, einer von über 50 Erstanwender-Staaten des CRS, soll der international standardisierte Datenaustausch im Jahr 2017 für das Steuerjahr 2016 beginnen. Die später teilnehmenden Länder, genannt „Followers“, werden ab 2018 mit dem jährlichen Datenaustausch beginnen.
Welche Verträge sind von CRS betroffen?
Betroffen sind alle privaten Rentenversicherungen und Versicherungsverträge mit Kapitalwert. Von der Meldepflicht ausgeschlossen sind Riester- und Basisverträge, deren Jahresbeitrag 50.000 EUR nicht übersteigt, betriebliche Altersvorsorgeverträge und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Die derzeitige Gesetzgebung und Verfahrensregelungen sind allerdings noch nicht abgeschlossen. Änderungen werden unverzüglich mitgeteilt.
Welche Kunden sind von CRS betroffen?
Betroffen sind alle natürliche Personen und Rechtsträger. Kunden, die in teilnehmenden Ländern steueransässig/-pflichtig sind, können meldepflichtig sein. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um ein CRS-betroffenes Produkt handelt und die gesetzlich vorgeschriebenen Wertgrenzen überschritten sind. Nach dem Gesetz ist die NÜRNBERGER auch dazu verpflichtet, Kunden zu melden, bei denen Hinweise auf eine Steueransässigkeit/-pflicht in einem teilnehmenden Staat bestehen.
Weitere Informationen
CRS: Teilnehmende Länder